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Erneuerbare Energien
 

 

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Für die Nutzung von Erneuerbaren Energien gibt es noch

Solar-Förderprogramme auf Bundesebene

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - 
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). Den ursprünglichen Gesetzestext des EEGfinden Sie hier als PDF-Dokument (13 S. Acrobat Reader erforderlich). Die Begründung aus dem Jahr 2000 finden Sie hier als PDF-Dokument (37 S. Acrobat Reader erforderlich).

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. 
 

Näheres unter

http://www.solarserver.de/geld.html

 

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Stand: 22. Dezember 2008